Visabefreiung der Türkei gilt auch für die Schweiz

Visabefreiung der Türkei gilt auch für die Schweiz

Voraussichtlich können Türkinnen und Türken ab Juli ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen – und damit auch in die Schweiz. Damit wird ein Rückübernahme-Abkommen mit der Türkei fällig.

Hat die EU dereinst die Visabefreiung türkischer Staatsbürger beschlossen, hat die Schweiz 30 Tage Zeit, ihre Rechtsgrundlagen anzupassen und der EU mitzuteilen, ob sie diese übernimmt. In der Vergangenheit hatte der Bundesrat bisher alleine alle Visabefreiungen gutgeheissen. Es ist also gut möglich, dass er es auch diesen Mal tun wird.

Eng mit der Visafreiheit ist auch die Frage nach einem Rückübernahmeabkommen mit der Türkei verknüpft. Dieses Abkommen garantiert, dass türkische Staatsbürger nach Ablauf ihres Aufenthalts in der EU in die Türkei zurück geschafft werden können, falls sie nicht freiwillig ausreisen. Denn Visafreiheit bedeutet nicht zeitlich unbegrenzter Aufenthalt.

Während die EU ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei bereits hat, steht die Schweiz zurzeit noch mit leeren Händen da. Komme es zu einer Visaliberalisierung mit der Türkei, dann insistierte die Schweiz auf ein Rückübernahmeabkommen, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga Ende April in Luxemburg. «Das ist bei der Türkei, aber auch bei der EU-Kommission deponiert.» Aktuell führt Bern entsprechende Gespräche mit Ankara.

 

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