PREİSLİSTE DİGİTAL MEDİEN
PREİSLİSTE PRİNT MEDİEN
Grundpreis |
mm-Preis |
¼ Seite 144mm x219mm |
½ Seite 291mm x 219mm |
1/1 Seite 291mm x 438mm |
Per Regional-Ausgabe |
2.00 Fr. |
1700 Fr. |
3000 Fr. |
5400 Fr. |
Gesamtausgabe |
5.00 Fr. |
4250 Fr. |
7500 Fr. |
13.500 Fr. |
✔ Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise abzüglich AE.
✔ Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich %8 der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
✔ mm-Preis gilt nur bei Anzeigen die kleine Formatanzeigen mit einem festen Preis sind.
Farbzuschläge Eine zusatfarbe +20% 4 C +50% Sonderfarben auf Anfrage
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Malstaffel Ab 3 Anzeigen 5% Ab 6 Anzeigen 10 % Ab 12 Anzeigen 15% Weitere Sonder- oder Volumenkonditionen auf Anfrage |
✔Format und Preisbeispiele können Sie hier Downloaden
EXTRAS
✔ Gerne übernehmen wir Ihre Anzeigenvorlage und übersetzen den Text kostenlos in die türkische Sprache.
✔ Strecken, Halbformate Preise auf Anfrage.
✔ Panorama-Anzeigen, Mindestgröße 1.000 mm.
✔ Gerne übernehmen wir die Gestaltung von Anzeigen, Sonderveröffentlichungen, Prospekte, etc. Preise auf Anfrage.
Erscheinungsweise
Einmal monatlich per Postzustellung an türkischsprachige Haushalte in der Schweiz.
Beilagenpreise
Bis 10 g per Tausend Grundpreis 432 CHF
Mehrpreis für jede angefangenen 10 g 7,5 CHF
Beilagenaufträge sind nicht rabattfähig.
Agenturprovision
15 % bei Anzeigen und Beilagen auf den Grundpreis.
Drucktechnische Angaben
Satzspiegel: 525 mm hoch, 356 mm breit
Druckverfahren: Zeitungsoffset
Standardisierung: Wir orientieren uns an der international gültigen Norm für den Zeitungdruck ISO 12647-3
Farben: Bei Hausfarben ist die Angabe der Farbnummer, bezogen auf Standard-Zeitungspapier, notwendig (5 Arbeitstage vor Erscheinen).
Geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Informationen zum Farbdruck stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung (z.B. Andruckmuster).
Rasterung: 40 L/cm, periodisch, gemäßigter Kettenpunkt
(elliptisch)
Druckender Tonwertbereich:
Kleinster zeichnender Lichtpunkt: 7 %
Zeichnende Tiefe: 85 %
Bildaufbau: Unbuntaufbau (GRC),
Tonwertsumme C+M+Y+K < 240 %
Einsatz Schwarz bei 5 %,
Maximalwert Schwarz = 95 %
Tonwertzunahme: Im Mittelton (50 %) = 30 %
Vorlagenart:
Schwarzweiß: Aufsichts- und Durchsichtsvorlagen
Aufsicht: ausschließlich Durchsichtsvorlagen
Durchsicht: mindestens D = 3.0
Aufsicht: mindestens D = 2.0
Dateiart: Wir können folgende Dateiarten verarbeiten
1. Adobe Acrobat-Datei (*.pdf)
2. PostScript-Datei (*.ps)
3. EPS-Datei (*.eps)
Wichtig
∂ Keine Programmdokumente (generische Daten).
∂ Keine RGB-Daten.
∂ Vermeiden Sie, Farbanzeigen in Powerpoint oder Word zu produzieren. CMYK-Farben können in diesen Programmen nicht korrekt angelegt werden.
∂ Keine separierten Daten oder eingebundene DCSDateien. Nur als Composite angelieferte Daten sind verarbeitbar.
∂ Auflösung für Bilddaten 200 dpi, Dateiformat JPEG, TIFF oder EPS.
∂ Schriften und Zuspieler müssen inkludiert sein oder mitgeliefert werden.
∂ Eindeutiger Datei-/Ordnername mit Bezug auf Auftragsnummer, Kunden und Erscheinungstag.
Datenübernahme per FTP und E-Mail:
FTP Server: ftp.ihlas.de E-Mail: isvicre@postgazetesi.ch (An diese e-mail-Adresse senden Sie bitte den Anzeigenauftrag sowie die Datei. Diese wird dann an die Technik weitergeleitet).
Datenträger: USB, CD-ROM, DVD (andere Datenträger bitte nur nach vorheriger Absprache).
Format: Die Anzeige muss grundsätzlich im zu veröffentlichenden Format (1:1) vorliegen.
Ansprechpartner Technik: Bei technischen Rückfragen wird Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 12.00 und
19.00, am Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr geholfen unter Tel. 044 550 50 50
Beilagentechnische Angaben
∂ Mindestformat ist DIN A6 (105 mm x 148 mm).
∂ Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Gewicht von
170 gr. / m² nicht überschreiten.
∂ Einzelblätter mit Formaten grösser als DIN A6 bis
DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 gr. / m² aufweisen.
∂ Grössere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 gr. / m² sind auf eine Grösse im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm ) zu falzen.
∂ Bei mehrseitigen Beilagen ist mindestens Umfang von 8 Seiten vorgegeben.
∂ Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten ) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 gr. / m² erforderlich oder diese Beilagen sind noch mal zu falzen.
∂ Das Gewicht einer Beilage soll 50 gr. / m² Exemplar nicht überschreiten, liegt sie darüber, ist Rückfrage beim Verlag erforderlich.
∂ Mehrseitige Beilagen mit Format grösser als DIN A 5 sollen den Falz an der langen Seite aufweisen.
∂ Alle Beilagen müssen rechtwinklig und format-gleich geschnitten sein.
∂ Bei Draht-Rückheftungen soll die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein.
∂ Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rück - oder Falzheftung hergestellt werden.
∂ Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuss der Beilage angeklebt werden.
∂ Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster – oder – proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
Vertragsbedingungen
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste des Verlages an.
b) Bei fernmündlich aufgegeben Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen über-nimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde.
d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe bis spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.
f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.
h) Das Nichterscheinen des Blattes in Folge höherer Gewalt, Streik und dergleichen, berechtigt nicht zu Ansprüchen an den Verlag.
Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigenzen leistet der Verlag keinen Schadensersatz.
i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen Inhalt von Anzeigentexten.
j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition
vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der normalen Rabattstaffel.